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§ 1 Anwendungsbereich


(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Geschäftsbeziehungen der Reco Service, Inhaber: Robert
Schmidkonz (Verwender) und ihren Vertragspartnern (Kunde).
(2) Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden, werden selbst bei Kenntnis des
Verwenders nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diesen wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten
nur gegenüber Unternehmen i. S. d. § 310 BGB.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Vertragsparteien unabhängig von Rechtsform und Geschlecht. Die
ausschließliche Verwendung der männlichen Form dient alleine der
besseren Lesbarkeit.


§ 2 Vertragsschluss


Der Kunde kann das Angebot des Verwenders innerhalb einer Frist
von einer Woche annehmen durch Bestätigung in Textform oder
Rücksendung des von ihm unterzeichneten Angebots.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Alle Preise sind Euro-Preise.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten
und vom Kunden zusätzlich zu vergüten.
(3) Sämtliche Preise des Verwenders sind exklusive Verpackung,
Verladung, Transport, Versicherung, Zoll und Steuern.
(4) Zahlungen des Kunden sind ausschließlich in Euro zulässig und
haben unbar per Überweisung auf das Konto des Verwenders zu
erfolgen.
(5) Leistungen des Kunden sind mit Vertragsschluss fällig.
(6) Eine Geldschuld des Kunden ist mit dem gesetzlichen Zinssatz
zu verzinsen.


§ 4 Liefermenge und Maße


(1) Eine Abweichung der gelieferten Menge von der bestellten
Menge von nicht mehr als 5 v.H. stellt keinen Mangel der Leistung
dar; der Kunde hat die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen.
(2) Die vom Verwender angegebenen Maße gelten als eingehalten,
soweit folgende Toleranzen nicht überschritten werden:
Abweichung Stegbreite: -0,5 mm/+0,75 mm
Abweichung Falzbogen (Breite und Höhe): +/-1,0 mm
Abweichung Höhenversatz bei Faltbögen: +/- 1,0 mm
(3) Maßangaben und Toleranzen der Ware sind nur gültig, soweit die
vom Verwender vorgegebene Temperatur (20° C) und
Luftfeuchtigkeit (50 %) eingehalten wird.


§ 5 Lieferort, Verpackung, Verladung, Versicherung und
Transport


(1) Der Verwender erbringt seine Leistung „ab Werk“, es sei denn,
es wird etwas andere vereinbart.
(2) Soll die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet
werden, trägt der Kunde die Kosten für Verpackung, Verladung,
Versicherung, Transport und Zoll.
(3) Eine Versicherung der Ware bei einer Versendung an einen
anderen Ort als „ab Werk“ erfolgt nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung. Die Kosten trägt der Kunde.
(4) Bei einer Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald der Verwender die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt ausgeliefert hat.
(5) Der Kunde hat Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen oder
weiter zu verwenden. Soweit der Verwender aufgrund gesetzlicher
Vorschriften verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen, kann
der Kunde die Verpackungen dem Verwender zurückgeben. Die
Rückgabe erfolgt auf Kosten des Kunden am Ort des Verwenders.


§ 6 Lieferzeit


(1) Ist im Angebot des Verwenders keine Lieferzeit angegeben,
liefert der Verwender in der Regel innerhalb von 14 Werktagen.
(2) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.


§ 7 Gewährleistung


(1) Der Verwender leistet für Mängel der Ware bzw. des Werkes
zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung),
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt
der Leistung, so gelten die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen.
Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
(3) Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware bzw. des Werkes; bei gebrauchten Sachen ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen.


§ 8 Haftungsbegrenzung


(1) Die Haftung des Verwenders für eine leicht fahrlässige
Verletzung unwesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung des Verwenders für eine leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Den Vertragspartner trifft ein
Selbstbehalt in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (netto).
(3) Die Haftung des Verwenders für nicht vorhersehbare mittelbare
oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten auch für
Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(5) Der vorstehende Ausschluss und die Begrenzung der Haftung
des Verwenders gelten nicht bei Schädigungen aus der Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, sowie bei
grobem Verschulden des Verwenders, seines gesetzlichen
Vertreters und seiner
Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.


§ 9 Vorleistungspflicht des Kunden


(1) Der Kunde ist zur Vorleistung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
(2) Der Verwender ist erst dann zur Ausführung seiner Leistung
verpflichtet, wenn die vereinbarte Vergütung endgültig dem Konto
des Verwenders gutgeschrieben ist.


§ 10 Eigentumsvorbehalt


(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an den von ihm
verkauften oder gelieferten Waren vor bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Verletzung des
Eigentumsvorbehalts durch Dritte, den Verwender unverzüglich
hiervon, unter Angabe aller hierzu erforderlichen Daten, schriftlich zu
benachrichtigen.


§ 11 Stoffe und Materialien des Kunden


(1) Der Kunde kann in Absprache mit dem Verwender für die
Ausführung des Vertrages eigene Stoffe und Materialien
bereitstellen.
(2) Die Stoffe und Materialen des Kunden müssen für die Ausführung
des Vertrages geeignet sein und mengenmäßig ausreichend zur
Verfügung gestellt werden; sie müssen insbesondere hitzebeständig
(120°C) und druckbeständig (3 bar) sein. Der Kunde haftet dem
Verwender für Schäden wegen ungeeigneter Stoffe und Materialen.
Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Ausführung des Vertrages
Verschnitt anfällt; dieser ist vom Kunden zu tragen.
(3) Der Kunde hat nicht verwendete Stoffe und Materialien nach
Ausführung des Vertrages unverzüglich abzuholen, es sei denn es
ist eine Lagerung vereinbart. Ansonsten ist der Verwender berechtigt
diese auf Kosten des Kunden zu entsorgen.


§ 12 Lagerung von Stoffen und Materialien


(1) Wurde eine Lagerung der Stoffe und Materialien durch den
Verwender vereinbart, schuldet der Kunde die vereinbarte
Vergütung. Ist nichts anderes vereinbart, beträgt diese 12 € netto
zzgl. USt. pro Europalette und Monat.
(2) Die monatlich geschuldete Vergütung ist fällig am jeweils letzten
eines Monats, anteilige Monate werden Tag genau berechnet.
(3) Die Lagerung kann mit einer Frist von zwei Wochen zum
Monatsende gekündigt werden; der Kunde kann die gelagerten
Stoffe und Materialien jederzeit abholen, schuldet jedoch die
Vergütung bis zum letzten des Monats.


§ 13 Urheberrecht


Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen sind
geistiges Eigentum des Verwenders und unterliegen den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich
Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb. Diese Unterlagen
dürfen ohne schriftliche Zustimmung seitens des Verwenders weder
Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz.


§ 14 Sonstige Bestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.